Richtlinien
für vereinsinterne Ehrungen und das Singen aus besonderem Anlass
vom 28. Februar 1994
zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 09. November 2021
1. Ehrungen
Sängerinnen und Sänger erhalten aus Anlass einer 50-jährigen aktiven Mitarbeit in unserem Gesangverein ein exklusives Wein/Sekt-Präsent vom Weingut Karl-Heinz Vogel im Wert von maximal 50€
2. Geburtstag
Sängerinnen, Sänger und Ehrenmitglieder erhalten
aus Anlass ihres 50., 60., 65., usw. Geburtstages und fördernde Mitglieder aus Anlass ihres 60., 70., 80., 85., usw. Geburtstages
einen Präsentkorb.
Jeder aktive Sänger/in bekommen zum Geburtstag eine Glückwunschkarte. Alle passiven Mitglieder erhalten ab dem 50. Geburtstag eine Karte/Brief und danach alle 5 Jahre.
Auf Wunsch wird ein Ständchen gesungen.
3. Hochzeit
Sängerinnen und Sänger erhalten aus Anlass ihrer grünen,
goldenen usw. Hochzeit
einen Präsentkorb.
Auf Wunsch wird ein Ständchen gesungen.
Fördernde Mitglieder erhalten zu den gleichen Anlässen eine Glückwunschkarte.
4. Beerdigung
Bei verstorbenen Sängerinnen und Sängern sowie bei verstorbenen Vereinsmitgliedern, die mindestens 10 Jahre aktiv im Chor mitgewirkt haben, wird am Grabe gesungen und ein Gebinde mit Schleife niedergelegt.
Allen übrigen verstorbenen Vereinsmitgliedern wird an einem Sonntag im November des jeweiligen Jahres im Rahmen eines Gottesdienstes mit Liedbeiträgen gedacht.